Sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene wurden verschiedene Mechanismen und Instrumente entwickelt um die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen in die Realität umzusetzen. Beispielsweise wurden in Deutschland Ämter für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte geschaffen. Ziel dieser Einrichtungen ist es unter anderem die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu gewährleisten, die Erwerbstätigkeit mit der Rolle in der Familie zu vereinbaren und auch vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. In allen Ländern weltweit haben Frauen und Mädchen bis in die Gegenwart noch nicht die derselben Rechte und Chancen zur Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben, trotz umfangreichen Einsatzes für die Menschenrechte und einiger Fortschritte auf manchen Gebieten. Es ist noch immer Alltag, dass Frauen für ihre Rechte gegen Hindernisse ankämpfen müssen. Die Wahrnehmung ihrer Rechte wird durch Umstände wie Armut, Gewalt und Abhängigkeit beeinträchtigt. Die internationale Staatengemeinschaft hat stets hervorgehoben, dass die Menschenrechte für die Frau ebenso und insbesondere gelten. Der gesonderte Schutz der Menschenrechte von Frauen ist spätestens seit Mitte der Neunzigerjahre des 20. Jahrhunderts fundamentaler Bestandteil der weltweiten Menschenrechtsdiskussionen.

 

Männer und Frauen sind gleichberechtigt

 

 

In zahlreichen Rechtsinstrumenten ist inzwischen die Rolle der Frau als Träger von wirtschaftlichen, sozialen, politischen, bürgerlichen und gesellschaftlichen Rechten verankert.
Immerhin konnte damit theoretisch die Diskriminierung der Frauen, die eine lange Geschichte aufweisen kann und meistens mit der biologischen Rolle der Frauen argumentiert wurde, bezwingen werden. Parallel zur Anerkennung der Menschenrechte der Frauen ist die Ausdehnung des Schutzes von Menschenrechten von ausgesprochener Relevanz, da dadurch ein umfänglicher Schutz vor Gewalt gesichert werden kann.
Die tatsächlichen Lebensumstände von Frauen sind dennoch nicht annähernd mit diesen Richtmaßen zu vereinbaren. Dazu zählt zum Beispiel die Problematik „Gewalt gegen Frauen“. Vielen Arten nichtstaatlicher Gewalt sind Frauen und Mädchen größtenteils schutzlos ausgeliefert, beispielsweise innerhalb der Familie ggf. ebenfalls in der Arbeitswelt. Häusliche Gewalt und Gewalt am Arbeitsplatz sind keineswegs zu bagatellisierende Erscheinungen in unserer Gesellschaft mit denen Frauen häufig konfrontiert werden. Und nicht zuletzt sind im umfangreichen Bereich der organisierten Kriminalität Frauen bevorzugtes Opfer von Gewalt, Zwangsprostitution und Frauenhandel seien hier nur Beispiele.

Neben diesen schweren Verstößen gegen die Rechte der Frauen sollen aber die jeden Tag geschehende Benachteiligungen bzw. Rechtsverletzungen nicht aus den Augen verloren werden, die ebenso verbreitet sind. Hinsichtlich der Rechte auf Bildung, auf Gesundheit und auf Nahrung sind Defizite unübersehbar. Eine besondere Gefährdung besteht für Frauen die Minderheiten zugehören. Sie erfahren oft zweifache Diskriminierung, zum einen wegen ihres Geschlechts, zum anderen infolge ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Derartige gegenwärtige Tatsachen verdeutlichen, dass große Bemühungen notwendig sind, um die für alle Menschen anerkannten Standards ebenfalls in „gelebtes Recht für Frauen “ zu überführen. Die Rechtssetzung ist bereits konkret und umfangreich festgeschrieben. Die Anstrengungen der Gesellschaft sollten nun auf die Rechtsdurchsetzung konzentriert werden. Offensichtlich sind die vorhandenen Mechanismen zur Durchsetzung unzureichend und Schuld an bestehenden Defiziten.

 

 
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